- Artikelnummer
- VA-392FR
- EAN
- 4250169902264
- Marke
- VITAdisplays®
- Material
- PLEXIGLAS® XT
- Farbe
- Transparent / diamant-satinierte Basis
- Format
- DIN A3 (297 x 420 mm)
- Gewicht
- 1,45 Kg
- Breite
- 7,5 cm
- Materialstärke
- 20,0 mm (Basis) - 3,0 mm (Oberteil)
- Länge
- 30,0 cm
- Höhe (Gesamt)
- 43,5 cm
- Lieferstatus:
- lieferbar
- Lieferzeit:
- 1 – 2 Tage
- Gewicht:
- 1,450 kg
Der DIN A3 Tischaufsteller ist ein beidseitiger T-Aufsteller aus glasklarem PLEXIGLAS® XT (Acrylglas) im DIN A3 Hochformat. Das Acryl-Oberteil mit 3,0 mm Stärke nimmt eine formatfüllende, beidseitig bedruckte Einlage auf und lenkt durch sein schlichtes Design nicht von Ihrer Werbebotschaft ab. Außenmaß 30,0 cm breit, 43,5 cm hoch, Gewicht 1,45 kg.
Acrylblock-Basis: Der Sockel besteht aus 20,0 mm starkem, diamant-satiniertem Marken-Acrylglas und macht den Premium-Aufsteller zum Blickfang in jedem Empfangsbereich, Ausstellungsraum oder Schaufenster. Anti-Rutsch-Noppen an der Unterseite sorgen für einen sicheren, oberflächenschonenden Stand, die geschlossene Basis hält die Einlage zuverlässig im Oberteil.
Typische Einsatzbereiche: Empfang und Hotellobby, Firmenzentrale, Ausstellungsraum, Schaufenster und Messestand. Das große A3 Format macht den Acrylaufsteller zum großformatigen Blickfang für Plakate und Aktionswerbung am POS. Der Standfuß lässt sich bei Bedarf auch ohne Oberteil für laminierte Plakate oder Werbemittel in Kartonstärke nutzen.
Material: PLEXIGLAS® XT bietet rund 92 % Lichtdurchlässigkeit, ist UV-stabil, vergilbt nicht und ist bis zu fünfmal bruchfester als Glas bei etwa halbem Gewicht. Die Kanten sind diamantpoliert. Reinigung mit weichem Tuch und mildem Reiniger, keine Scheuermittel oder alkoholhaltigen Fensterreiniger verwenden.
Gefertigt vom Hersteller VITAdisplays® in Deutschland. Auf Anfrage liefern wir den Tischaufsteller in Sondermaßen oder mit individueller Bedruckung im UV-Direktdruck, ideal für Logo-Branding und Aktionswerbung. HINWEIS: Der Tischaufsteller fasst Papier ab einer Stärke von 80 g/m². Dekorationsgegenstände im Anwendungsbeispiel sind nicht im Kaufpreis enthalten.