Werbemittel Vorschriften in Berlin

Auch Plakatständer als Werbemittel können genehmigungpflichtig sein

Manchmal geht es schnell: Man wirbt vor dem eigenen Café mithilfe von Werbemitteln wie Plakatständer und Co. für Cortado Condensado, Mandelkakao oder Frappé. Dann steht das Berliner Ordnungsamt vor der Tür und möchte die Genehmigung sehen. Wer keine Genehmigung hat, muss ein Bußgeld zahlen.

Wer jedoch rechtzeitig eine Genehmigung beantragt hat, kommt erst gar nicht in solch eine brenzlige Situation. Doch an welches der vielen Berliner Ämter muss man sich wenden, wenn man eine Genehmigung beantragen möchte?


Für jedes Werbemittel eine Genehmigung?

Zunächst stellt sich die Frage: Benötigt man überhaupt für jedes Werbemittel eine Genehmigung? Die Antwort lautet: nein. Für den Bezirk Mitte (dazu gehören Wedding, Moabit, Tiergarten und Alt-Mitte) zum Beispiel gilt: Wer einen DIN A0 Aufsteller mit den Maßen 84,1 cm x 1,18,9 m vor seinem Geschäft aufstellen möchte, braucht keine Genehmigung. Der Aufsteller darf jedoch nur im Gehwegoberstreifen bis zu anderthalb Metern vor dem Geschäft aufgestellt werden, so dass keine Passanten, Fahrradfahrer etc. behindert werden. Außerdem muss er beweglich sein, so dass er nach Geschäftsschluss weggestellt werden kann.

Was gilt jedoch in den anderen Bezirken wie Kreuzberg, Neukölln oder Prenzlauer Berg? Und was ist, wenn man zum Beispiel mehrere DIN A0 Kundenstopper oder einen beweglichen Prospektständer aufstellen möchte? In solchen  Fällen benötigt man eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis für Werbungen im Außenbereich. Sie wird von den folgenden Ämtern ausgestellt.

Werbemittel können genehmigungpflichtig sein.


Adressen der Ordnungsämter Berlin

Bezirk Amt
Charlottenburg
Wilmersdorf
Wirtschafts –und Ordnungsamt
Hohenzollerndamm 174 -177
10713 Berlin
Tel. 030 9029 – 29000
Friedrichshain
Kreuzberg
Ordnungsamt
Yorckstr. 4-11
10965 Berlin
Tel. 030 902 98 – 22 46
Lichtenberg
Hohenschönhausen
Amt für Bauen u. Verkehr
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel. 030 902 96 – 65 20
Marzahn
Hellersdorf
Gewerbeamt
Premnitzer Str. 11
12681 Berlin
Tel. 030 902 93 – 65 52
Mitte
Wedding
Tiergarten
Straßenverkehrsbehörde
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Tel. 030 9018 – 22823
Neukölln Tiefbauamt
Hermannstraße 214-216, 7. OG
12049 Berlin
Tel. 030 902 39 – 2181
Pankow
Prenzlauer Berg
Weißensee
Tiefbauamt
Darßerstr. 203
13088 Berlin
Tel. 030 902 95 – 86 29
Reinickendorf Ordnungsamt
Lübener Weg 26
13407 Berlin
Tel. 030 90 2 94 – 29 58
Spandau Tiefbauamt
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Tel. 030 90279 – 3624
Steglitz
Zehlendorf
Tiefbauamt
Hartmannsweilerweg 36
14163 Berlin
Tel. 030 90 2 99 – 7756
Tempelhof
Schöneberg
Bezirksamt Tempelhof / Schöneberg
Abt. Bürgerd. Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt
Fachbereich Tiefbau
John-F.-Kennedy-Platz
10820 BerlinTel. 030 90277 – 6311
Treptow
Köpenick
Tiefbauamt
Dahmestr. 33
12526 Berlin
Tel. 030 90 297 – 4626 oder -5535

 

Das muss in den Antrag

Anträge auf Sondernutzungserlaubnis müssen schriftlich gestellt werden. Manche Ämter wie das Wirtschafts- und Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf stellen auf ihren Webseiten Antragsformulare zum Download bereit. Damit Ihr Antrag schnell bearbeitet wird, sollten Sie folgende Angaben machen:
genaue Angaben zum Gewerbebetrieb (Name, Anschrift, Inhaber etc.)
Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
geplanter Beginn und Ende der Sondernutzung
genaue Beschreibung der Art der Sondernutzung
Skizze zu der geplanten Nutzung.

Plakatständer und Werbemittel Vorschriften in Berlin

Auch wenn Sie meinen gerade ihr klassischer Kundenstopper bekommt vielleicht eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt? Sie könnten sich irren …


Bessere Lage, höhere Kosten

Wenn der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis genehmigt wird, fallen für den Antragsteller Kosten an. Seit Sommer 2006 gibt es die „Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen“ die die einzelnen Stadtteile und Bezirke Berlins in sogenannte Wertstufen unterteilt. Grundsätzlich gilt: Je besser die Lage, desto höher die Kosten. Am teuersten ist es beispielsweise in Berlin-Mitte zwischen Hardenbergplatz und Alexanderplatz, in Charlottenburg-Wilmersdorf am Kurfürstendamm und im Zoobereich und in Tempelhof-Schöneberg in der Tauentzien-, Kleist- und Lietzenburger Straße und am Wittenbergplatz. Günstiger ist es beispielsweise in der Winterfeldt- und der Akazienstraße in Tempelhof-Schöneberg, zwischen der Karl-Marx-Straße und der Sonnenallee in Neukölln und von der Rixdorfer- bis Fennstraße in Treptow-Köpenick.

Plakatständer und die lieben Werbemittel Vorschriften

Wird ein Werbemittel ohne Genehmigung vom Berliner Ordnungsamt entdeckt oder wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen – und kann den Aufsteller erst mal einpacken. Bestenfalls, denn es kommt auch vor das die Aufsteller vom Ordnungsamt eingezogen werden.

Bußgelder

Trotz der anfallenden Kosten ist es auf jeden Fall ratsam, eine Genehmigung zu beantragen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten liegt einen ungenehmigte Sondernutzung vor. Diese wird als Ordnungswidrigkeit gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Berliner Straßengesetzes eingestuft. Als Bußgeld können dann nach § 28 Abs. 2 des Berliner Straßengesetzes bis zu € 10.000,- angesetzt werden. In Praxis ist es aber üblich, dass bei einem erstmaligen Verstoß nur ein dreistelliger Bußgeldbetrag erhoben wird. Aber dann wird es teurer.

Bei der Verfassung dieses Artikels konnte VITAdisplays noch nicht in Erfahrung bringen, ob man die eingezogenen Werbemittel wie Plakatständer vom Ordnungsamt zurückerhält. Wir werden weiter versuchen, diese Information zu erhalten und diese dann in diesen Artikel einfügen. Vielleicht schauen Sie die nächsten Tage noch einmal bei uns herein.

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