
Manchmal geht es schnell: Man wirbt vor dem eigenen Café mithilfe von Werbemitteln wie Plakatständer und Co. für Cortado Condensado, Mandelkakao oder Frappé. Dann steht das Berliner Ordnungsamt vor der Tür und möchte die Genehmigung sehen. Wer keine Genehmigung hat, muss ein Bußgeld zahlen.
Wer jedoch rechtzeitig eine Genehmigung beantragt hat, kommt erst gar nicht in solch eine brenzlige Situation. Doch an welches der vielen Berliner Ämter muss man sich wenden, wenn man eine Genehmigung beantragen möchte?
Für jedes Werbemittel eine Genehmigung?
Zunächst stellt sich die Frage: Benötigt man überhaupt für jedes Werbemittel eine Genehmigung? Die Antwort lautet: nein. Für den Bezirk Mitte (dazu gehören Wedding, Moabit, Tiergarten und Alt-Mitte) zum Beispiel gilt: Wer einen DIN A0 Aufsteller mit den Maßen 84,1 cm x 1,18,9 m vor seinem Geschäft aufstellen möchte, braucht keine Genehmigung. Der Aufsteller darf jedoch nur im Gehwegoberstreifen bis zu anderthalb Metern vor dem Geschäft aufgestellt werden, so dass keine Passanten, Fahrradfahrer etc. behindert werden. Außerdem muss er beweglich sein, so dass er nach Geschäftsschluss weggestellt werden kann.
Was gilt jedoch in den anderen Bezirken wie Kreuzberg, Neukölln oder Prenzlauer Berg? Und was ist, wenn man zum Beispiel mehrere DIN A0 Kundenstopper oder einen beweglichen Prospektständer aufstellen möchte? In solchen Fällen benötigt man eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis für Werbungen im Außenbereich. Sie wird von den folgenden Ämtern ausgestellt.
Adressen der Ordnungsämter Berlin
Bezirk | Amt |
Charlottenburg Wilmersdorf |
Wirtschafts –und Ordnungsamt Hohenzollerndamm 174 -177 10713 Berlin Tel. 030 9029 – 29000 |
Friedrichshain Kreuzberg |
Ordnungsamt Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Tel. 030 902 98 – 22 46 |
Lichtenberg Hohenschönhausen |
Amt für Bauen u. Verkehr Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin Tel. 030 902 96 – 65 20 |
Marzahn Hellersdorf |
Gewerbeamt Premnitzer Str. 11 12681 Berlin Tel. 030 902 93 – 65 52 |
Mitte Wedding Tiergarten |
Straßenverkehrsbehörde Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin Tel. 030 9018 – 22823 |
Neukölln | Tiefbauamt Hermannstraße 214-216, 7. OG 12049 Berlin Tel. 030 902 39 – 2181 |
Pankow Prenzlauer Berg Weißensee |
Tiefbauamt Darßerstr. 203 13088 Berlin Tel. 030 902 95 – 86 29 |
Reinickendorf | Ordnungsamt Lübener Weg 26 13407 Berlin Tel. 030 90 2 94 – 29 58 |
Spandau | Tiefbauamt Carl-Schurz-Str. 2/6 13597 Berlin Tel. 030 90279 – 3624 |
Steglitz Zehlendorf |
Tiefbauamt Hartmannsweilerweg 36 14163 Berlin Tel. 030 90 2 99 – 7756 |
Tempelhof Schöneberg |
Bezirksamt Tempelhof / Schöneberg Abt. Bürgerd. Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt Fachbereich Tiefbau John-F.-Kennedy-Platz 10820 BerlinTel. 030 90277 – 6311 |
Treptow Köpenick |
Tiefbauamt Dahmestr. 33 12526 Berlin Tel. 030 90 297 – 4626 oder -5535 |
Das muss in den Antrag
Anträge auf Sondernutzungserlaubnis müssen schriftlich gestellt werden. Manche Ämter wie das Wirtschafts- und Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf stellen auf ihren Webseiten Antragsformulare zum Download bereit. Damit Ihr Antrag schnell bearbeitet wird, sollten Sie folgende Angaben machen:
genaue Angaben zum Gewerbebetrieb (Name, Anschrift, Inhaber etc.)
Kopie der Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
geplanter Beginn und Ende der Sondernutzung
genaue Beschreibung der Art der Sondernutzung
Skizze zu der geplanten Nutzung.

Auch wenn Sie meinen gerade ihr klassischer Kundenstopper bekommt vielleicht eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt? Sie könnten sich irren …
Bessere Lage, höhere Kosten
Wenn der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis genehmigt wird, fallen für den Antragsteller Kosten an. Seit Sommer 2006 gibt es die „Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen“ die die einzelnen Stadtteile und Bezirke Berlins in sogenannte Wertstufen unterteilt. Grundsätzlich gilt: Je besser die Lage, desto höher die Kosten. Am teuersten ist es beispielsweise in Berlin-Mitte zwischen Hardenbergplatz und Alexanderplatz, in Charlottenburg-Wilmersdorf am Kurfürstendamm und im Zoobereich und in Tempelhof-Schöneberg in der Tauentzien-, Kleist- und Lietzenburger Straße und am Wittenbergplatz. Günstiger ist es beispielsweise in der Winterfeldt- und der Akazienstraße in Tempelhof-Schöneberg, zwischen der Karl-Marx-Straße und der Sonnenallee in Neukölln und von der Rixdorfer- bis Fennstraße in Treptow-Köpenick.

Wird ein Werbemittel ohne Genehmigung vom Berliner Ordnungsamt entdeckt oder wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen – und kann den Aufsteller erst mal einpacken. Bestenfalls, denn es kommt auch vor das die Aufsteller vom Ordnungsamt eingezogen werden.
Bußgelder
Trotz der anfallenden Kosten ist es auf jeden Fall ratsam, eine Genehmigung zu beantragen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten liegt einen ungenehmigte Sondernutzung vor. Diese wird als Ordnungswidrigkeit gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Berliner Straßengesetzes eingestuft. Als Bußgeld können dann nach § 28 Abs. 2 des Berliner Straßengesetzes bis zu € 10.000,- angesetzt werden. In Praxis ist es aber üblich, dass bei einem erstmaligen Verstoß nur ein dreistelliger Bußgeldbetrag erhoben wird. Aber dann wird es teurer.
Bei der Verfassung dieses Artikels konnte VITAdisplays noch nicht in Erfahrung bringen, ob man die eingezogenen Werbemittel wie Plakatständer vom Ordnungsamt zurückerhält. Wir werden weiter versuchen, diese Information zu erhalten und diese dann in diesen Artikel einfügen. Vielleicht schauen Sie die nächsten Tage noch einmal bei uns herein.