Tisch- und Thekendisplays für ein unkompliziertes Praxismarketing einsetzen (08.08.2012)
Zu der Berufsgruppe der sogenannten freien Berufe zählen unter anderem rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Jobs, Heilkundler wie Ärzte, Physiotherapeuten und Apotheker, Techniker wie Ingenieure und Architekten. Dazu kommen Angehörige der freien Kulturberufe, beispielsweise Journalisten und Übersetzer, sowie Lehrer und Wissenschaftler. Ihnen ist gemein, dass sie auf Basis ihrer beruflichen Qualifikation geistig ideelle Leistungen für ihre Auftraggeber erbringen. Damit unterliegen sie gemäß deutschem Recht nicht der Gewerbeordnung. Charakteristikum freiberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme einer besonderen Verantwortung im Rahmen des Vertrauensverhältnisses zum Auftraggeber. Weiterlesen